EU-Rechnungshof: Aufbaufonds-Milliarden für die Verwaltung bringen oft nur begrenzte Ergebnisse

Aufgeschlagener Prüfbericht mit abstrakten Balkendiagrammen neben einem Laptop mit Kacheln einer Behörden-Onlineplattform und einem Stapel Aktenordner

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat seinen Sonderbericht 29/2026 zur Verwendung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) in der öffentlichen Verwaltung vorgelegt. Das Ergebnis ist ernüchternd: Von rund 49,1 Milliarden Euro, die aus dem Aufbaufonds in Verwaltungsreformen geflossen sind, hat nur gut ein Drittel der geprüften Maßnahmen signifikante Ergebnisse erzielt. Deutschland gehört zu den vier Mitgliedstaaten, die die Prüfer vor Ort untersucht haben, mit konkreten Befunden zur OZG-Umsetzung und zur Registermodernisierung.

Für IT-Verantwortliche in Bund, Ländern und Kommunen ist der Bericht mehr als eine EU-Haushaltsfrage. Er beschreibt ein Muster, das viele Digitalisierungsvorhaben kennen: Leistungen werden geliefert und Meilensteine abgehakt, aber ob Verfahren dadurch schneller, günstiger oder nutzerfreundlicher werden, lässt sich oft nicht belegen.

Was der Rechnungshof festgestellt hat

Der EuRH hat Reformen und Investitionen in 15 Mitgliedstaaten im Zeitraum Februar 2021 bis Dezember 2025 geprüft. Vor Ort waren die Prüfer in Tschechien, Deutschland, Griechenland und Spanien. Die Kernbefunde laut Bericht:

  • Breite Förderung, schmale Wirkung: 49,1 Milliarden Euro entsprechen 8,5 Prozent der gesamten ARF-Mittel. Für Deutschland weist der Bericht Maßnahmen im Bereich öffentliche Verwaltung mit rund 3,4 Milliarden Euro aus.
  • Digitalisierung statt Strukturreform: Digitale und E-Government-Maßnahmen machen 53 Prozent der Maßnahmen in der Stichprobe und 71 Prozent der geschätzten Kosten aus.
  • Länderspezifische Empfehlungen kaum erfüllt: Von den Empfehlungen aus dem Europäischen Semester 2019 und 2020 zur öffentlichen Verwaltung wurden 35 Prozent weitgehend, 58 Prozent nur am Rande und 7 Prozent gar nicht adressiert, keine einzige vollständig. Bei Governance-Themen lag die Quote der weitgehend adressierten Empfehlungen bei nur 14 Prozent.
  • Outputs ja, Ergebnisse selten: Von den geprüften Maßnahmen, die bis Ende 2025 abgeschlossen sein sollten, zeigen 36 Prozent signifikante Ergebnisse, 57 Prozent begrenzte und 7 Prozent keine belegbaren Ergebnisse.
  • Fehlende Ergebnisindikatoren: Nur für 43 Prozent der vor Ort geprüften Maßnahmen gab es Indikatoren, mit denen sich Ergebnisse überhaupt messen lassen.
  • Ambition nachträglich gesenkt: 10 von 14 abgeschlossenen, vor Ort geprüften Maßnahmen wurden ein- bis dreimal geändert. In 5 Fällen wurde das Ambitionsniveau von Meilensteinen oder Zielwerten abgesenkt.

Die Befunde zu Deutschland

Für Deutschland hat der Rechnungshof drei Maßnahmen auf ihre Ergebnisse untersucht. Eine davon erreicht signifikante Ergebnisse, zwei nur begrenzte.

OZG-Umsetzung: Die Reform „Digitalisierung der Verwaltung: Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes“ mit geschätzten Kosten von 2,52 Milliarden Euro hat laut Bericht wichtige Ergebnisse gebracht, darunter 100 digitalisierte Leistungen in Zuständigkeit der Länder und 115 Leistungen des Bundes. Der Rechnungshof hält aber fest, dass das OZG 575 Leistungen umfasst, die digitalisiert werden müssen. Für den Rest seien zusätzliche nationale Investitionen nötig.

Registermodernisierung: Bei der Maßnahme „Modernisierung der Register“ sieht der Rechnungshof begrenzte Ergebnisse und benennt eine Ursache deutlich: Die zuständigen Ministerien der Länder seien vorab nicht ausreichend konsultiert worden. Die Heterogenität der IT-Landschaft in Ländern und Kommunen sei unterschätzt worden. Die geplante Nutzung vorhandener Länder-Infrastruktur ließ sich nicht umsetzen, IT-Systeme mussten neu aufgebaut werden. Im Anhang führt der Bericht unter anderem die Fertigstellung der Once-Only-Zielarchitektur (geplant Q4 2025) und den Anschluss von 18 Registern (geplant Q2 2026) als Zielmarken auf, beide mit Stand Oktober 2025 als im Plan eingestuft.

Technische Unterstützung: Positiv erwähnt der Bericht ein Projekt des EU-Instruments für technische Unterstützung, mit dem in Deutschland ein Dashboard zur Steuerung des Aufbauplans und seiner Umsetzungsrisiken entstanden ist.

Was sich ändert

Der Bericht richtet seine fünf Empfehlungen an die Europäische Kommission, nicht unmittelbar an deutsche Behörden. Sie zielen auf den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 und sollen bis Ende 2027 beziehungsweise 2028 umgesetzt werden. Im Kern geht es darum, länderspezifische Empfehlungen verbindlicher zu adressieren, Umsetzungsrisiken früher zu analysieren, Outputs und Ergebnisse messbar zu verknüpfen und technische Unterstützung rechtzeitig bereitzustellen und zu evaluieren.

Besonders relevant ist die Analyse des Kommissionsvorschlags für den künftigen Leistungsrahmen. Für 17 von 24 vorgeschlagenen Interventionsfeldern im Bereich „wirksame öffentliche Verwaltung“, also 71 Prozent, fehlen Ergebnisindikatoren ganz.

Folgen für Verwaltung und IT-Projekte

Für die Praxis ergeben sich drei Konsequenzen.

Erstens dürfte der Wirkungsnachweis zur Förderbedingung werden. Folgt die Kommission den Empfehlungen, werden künftige EU-Mittel stärker an messbare Ergebnisse gekoppelt. Wer Digitalisierungsvorhaben aus EU-Mitteln finanzieren will, muss dann voraussichtlich mehr vorlegen als einen Go-live-Termin.

Zweitens ist das Bund-Länder-Problem dokumentiert. Der Befund zur Registermodernisierung zeigt aus europäischer Sicht, wie Vorhaben, die zentral geplant und dezentral umgesetzt werden, an unterschätzter Heterogenität scheitern können, wenn die ausführenden Ebenen nicht früh eingebunden sind.

Drittens bleibt die OZG-Lücke ein Haushaltsthema. Der Hinweis auf 575 Leistungen und zusätzlichen nationalen Investitionsbedarf trifft auf knappe Haushalte in Bund und Ländern. Die ARF läuft 2026 aus. Der Rechnungshof stellt zudem in einzelnen Fällen die Nachhaltigkeit bereits erreichter Ergebnisse infrage, etwa wegen unsicherer Anschlussfinanzierung.

Was jetzt zu tun ist

  • Ergebnisindikatoren nachziehen: Laufende Digitalisierungsvorhaben darauf prüfen, ob neben Output-Meilensteinen auch Ergebnisgrößen definiert sind, etwa Bearbeitungsdauer, Anteil vollständig digitaler Anträge oder Zahl automatisierter Datenabrufe zwischen Registern.
  • Ausgangswerte erheben: Ohne Ausgangswert lässt sich keine Verbesserung belegen. Den Ist-Zustand vor dem Go-live festhalten.
  • Umsetzungsebenen früh einbinden: Bei Vorhaben über mehrere föderale Ebenen die IT-Landschaften der ausführenden Stellen vor der Festlegung von Meilensteinen erheben, nicht danach.
  • Anschlussfinanzierung klären: Für ARF-finanzierte Leistungen und Plattformen den Betrieb nach 2026 im Haushalt absichern.
  • Änderungen nachvollziehbar dokumentieren: Wenn Ziele angepasst werden, Begründung, Entscheidung und Auswirkung auf das Ergebnis revisionssicher festhalten.

Live ist nicht gleich wirksam

Der Befund „Outputs ja, Ergebnisse selten“ ist im Kern ein Abnahmeproblem. Ein Meilenstein gilt als erfüllt, wenn ein Dienst live ist, nicht erst, wenn er nachweislich das leistet, wofür er beschafft wurde.

Wer Anforderungen von Beginn an mit messbaren Akzeptanzkriterien verknüpft und die Kette von der Anforderung über Test und Abnahme bis zur Wirkungskennzahl durchgängig dokumentiert, kann diese Frage im Prüfungsfall beantworten. Entscheidend ist aber, dass Ergebnisgrößen überhaupt definiert werden, bevor das Projekt startet.

Quellen

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