LRH Niedersachsen: Klare Führung und Verbindlichkeit für die Landes-IT

Abstrakte Darstellung: isolierte IT-Systeme links, zentrale Steuerung in der Mitte, konsolidierte Schichten rechts

Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) hat am 24. September 2026 mit seiner Pressemitteilung Nr. 5/2026 eine Beratende Äußerung zur IT der Landesverwaltung vorgestellt. Das Papier trägt den Titel „Steuerbar, verbindlich, kooperationsfähig?“ und ist auf den 26. August 2026 datiert. Die Prüfer erkennen erste organisatorische Fortschritte an. Tempo, Verbindlichkeit und zentrale Steuerung reichen aus ihrer Sicht aber noch nicht aus.

Was der Landesrechnungshof feststellt

Die Ausgangslage beschreibt der LRH deutlich: Viele IT-Systeme arbeiten nebeneinander statt miteinander, Daten werden mehrfach erfasst und gepflegt. Das führt zu Fehlern und höheren Kosten. Als Ursachen nennt die Beratende Äußerung unter anderem historisch gewachsene, häufig isoliert entwickelte Fachverfahren, Abhängigkeiten von einzelnen IT-Unternehmen (Vendor-Lock-ins) und fehlende digitale Souveränität.

Vizepräsidentin Andrea Schröder-Ehlers bringt es in der Pressemitteilung auf den Punkt: Jedes Ressort braucht gute digitale Lösungen, aber nicht jedes Ressort braucht eigene Softwarelösungen. Die Landesregierung müsse ihre IT „endlich ressortübergreifend betrachten“. Einheitliche Standards schafften die Grundlage für eine schnellere und wirtschaftlichere Digitalisierung.

Gehandelt hat die Landesregierung bereits. Vor gut einem Jahr wurden IT und Digitalisierung im Innenministerium gebündelt und eine Digital-Staatssekretärin berufen. Der LRH hält diese Richtung für richtig. Das Ziel einer durchgängig digitalisierten Verwaltung sei aber „noch lange nicht erreicht“.

Die Kernbotschaften

In der Beratenden Äußerung (Az. 02920-1.1-3-26) fasst der LRH seine Forderungen in acht Kernbotschaften zusammen:

  • Eine zentral verantwortliche Stelle braucht umfassende Budgetkontrolle und Freigaberechte sowie eine Durchgriffs- und Priorisierungsbefugnis.
  • Verbindlichkeit muss durch IT-Architektur, klare Umsetzungsfristen und ein transparentes Umsetzungscontrolling hergestellt werden.
  • Zentrale Lösungen des Bundes sind vorrangig zu nutzen. Notwendige Eigenentwicklungen müssen Bundesstandards genügen.
  • Das Ressortprinzip soll für die Umsetzung von IT nur eingeschränkt gelten.
  • Die Kommunen erbringen den Großteil der Verwaltungsleistungen und brauchen systematische Unterstützung durch das Land.
  • Der niedersächsische IT-Planungsrat soll mit Mehrheit entscheiden können.
  • Die IT-Dienstleister der Verwaltung brauchen strategisch abgeleitete Vorgaben.
  • Für kurze Innovationszyklen empfiehlt der LRH ein Innovationsbudget.

Hinzu kommt eine deutliche Warnung zur Personallage: Die Verwaltung werde ihren Personalbedarf künftig weder quantitativ noch qualitativ vollständig decken können. Ohne schnelle und umfassende Digitalisierung sei ihre Funktionsfähigkeit nicht aufrechtzuerhalten.

Was das für Behörden bedeutet

Für Landesbehörden und nachgeordnete Einrichtungen wird der Spielraum für Insellösungen kleiner. Wer parallele Fachverfahren, eigene Schnittstellenkonventionen oder abweichende Architekturvorgaben pflegt, muss mit einer stärkeren zentralen Steuerung rechnen. Das betrifft die Beschaffung ebenso wie Betrieb und Abnahme.

Für die Kommunen ist entscheidend, dass das Land sie systematisch unterstützen soll. Setzt das Land Standards verbindlich, ohne die Anbindung vor Ort mitzudenken, bleiben Medienbrüche und Doppelpflege bestehen. Genau diese Kostentreiber kritisiert der LRH.

Für IT-Leitungen und Projektverantwortliche wächst der Nachweisdruck. Architekturentscheidungen, Priorisierungen und Mittelverwendung müssen gegenüber einer zentralen Steuerung und einem Fristencontrolling belastbar dokumentiert sein.

Warum Qualität messbar werden muss

Zu Test und Abnahme äußert sich der LRH nicht ausdrücklich. Zwei seiner Forderungen setzen aber voraus, dass Qualität messbar ist.

Erstens empfiehlt der LRH ein strukturiertes Monitoring, das die genutzten Bundeslösungen regelmäßig bewertet, unter anderem nach Reifegrad, Verfügbarkeit, Schnittstellenoffenheit und Betriebssicherheit. Das Umsetzungscontrolling soll Verzögerungen und Qualitätsdefizite sichtbar machen. Qualitätsdefizite lassen sich aber nur erkennen, wenn vorher festgelegt ist, was geprüft wird, und die Ergebnisse dokumentiert sind.

Zweitens sollen Eigenentwicklungen Bundesstandards genügen. Ob eine Lösung das tut, zeigt sich in Tests und Abnahmen, nicht in Konzeptpapieren.

Wer künftig verbindlich steuern will, braucht deshalb auch einheitliche Vorgaben für Test und Abnahme: gleiche Kriterien über Ressorts hinweg, nachvollziehbare Ergebnisse und eine Dokumentation, die einer Prüfung standhält.

Was jetzt zu tun ist

  1. Steuerungsmodell prüfen. Welche Rechte hat die digitale Leitungsfunktion in Ihrem Haus tatsächlich: Budgetfreigabe, Priorisierung, Standardsetzung, Durchgriff?
  2. Insellösungen erfassen. Parallele Fachverfahren, doppelte Datenhaltung und abweichende Architekturvorgaben auflisten und Ablösung oder Anschluss an gemeinsame Basisdienste priorisieren.
  3. Verbindlichkeit in Vorhaben einbauen. Für laufende Projekte Fristen, Meilensteine und ein Umsetzungscontrolling mit klaren Eskalationswegen festlegen.
  4. Bundeslösungen zuerst prüfen. Vor jeder Eigenentwicklung klären, ob eine zentrale Lösung des Bundes nutzbar ist.
  5. Test- und Abnahmekriterien vereinheitlichen. Festlegen, nach welchen Kriterien Lösungen bewertet und abgenommen werden, und das ressortübergreifend gleich.
  6. Nachweise bereithalten. Architekturentscheidungen, Priorisierungen, Test- und Abnahmeergebnisse revisionssicher dokumentieren.

Die Beratende Äußerung ist kein Gesetz und setzt keine Fristen außerhalb Niedersachsens. Sie ist aber ein klares Signal an Landtag und Landesregierung: Neue Zuständigkeiten allein reichen nicht, solange Standards, Priorisierung und Mittelsteuerung ohne Durchsetzungsrechte bleiben.

Quellen

Beitrag teilen

Qualität messbar machen

Mit aqua planen, dokumentieren und bewerten Sie Tests und Abnahmen nach einheitlichen Vorgaben, nachvollziehbar für Steuerung und Prüfung. Testen Sie aqua vier Wochen kostenfrei in Ihrer Behörde.

Erprobungsphase anfragen