Post-Quanten-Kryptografie: Was die Leitlinie von BMDS, BMI und BSI bis Ende 2026 verlangt
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), das Bundesministerium des Innern (BMI) und das BSI haben am 12. Oktober 2026 eine gemeinsame Leitlinie zur nationalen Umsetzung der EU-Roadmap für Post-Quanten-Kryptografie (PQC) veröffentlicht. Sie richtet sich ausdrücklich an Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie an Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen. Die Leitlinie nennt konkrete Meilensteine: PQC-Readiness und erstes Krypto-Inventar bis Ende 2026, Umstellung der Hochrisiko-Anwendungen so früh wie möglich und spätestens bis Ende 2030, weitgehende Umstellung bis 2035.
Rechtlich bindend ist die Leitlinie nicht. Die Herausgeber kündigen aber an, dass IT-Planungsrat und UP KRITIS die Fristen bis Ende 2026 möglichst verbindlich festlegen sollen. Für Behörden bedeutet das: Zuständigkeit, Inventar und Beschaffungsregeln sind Aufgaben für dieses Kalenderjahr.
Was sich ändert
Adressaten und Rechtsrahmen
Die Leitlinie setzt die „Coordinated Implementation Roadmap for the Transition to Post-Quantum Cryptography“ um, die die EU-Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Europäischen Kommission im Juni 2025 veröffentlicht haben. Maßgeblicher Stand der Technik für kryptografische Verfahren bleibt die Technische Richtlinie TR-02102 des BSI.
Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen müssen nach § 30 BSIG im Rahmen ihres Risikomanagements auch Konzepte für den Einsatz von Kryptografie nach dem Stand der Technik umsetzen. Die Leitlinie verknüpft diese Pflicht mit der PQC-Umstellung und empfiehlt hybride Verfahren, also die Kombination klassischer und post-quantensicherer Algorithmen.
Zeitplan und Meilensteine
Der Zeitplan folgt der EU-Roadmap und ist risikobasiert:
- Bis Ende 2026: Vorbereitung und Planung abgeschlossen („PQC-Readiness“), erste Umstellungsschritte begonnen, erstes Inventar der kryptografischen Verfahren erstellt.
- Bis spätestens Ende 2030: Anwendungsfälle mit hohem Risiko quantensicher.
- Bis 2035: Umstellung für möglichst viele Systeme mit mittlerem Risiko abgeschlossen.
Die Fristen sind als dringende Empfehlungen formuliert. Eine verbindliche Festlegung für Bundesverwaltung, Länder, Kommunen und KRITIS soll über IT-Planungsrat und UP KRITIS bis Ende 2026 erfolgen. Ein entsprechender Beschluss liegt bisher nicht vor.
Inventar, Zuständigkeit und Beschaffung
Jede Organisation soll ein Inventar ihrer kryptografischen Verfahren erstellen, vergleichbar dem Krypto-Kataster im IT-Grundschutz (Baustein CON.1, Anforderung CON.1.A19). Als Hilfsmittel nennt die Leitlinie unter anderem Cryptographic Bills of Materials (CBOM), etwa auf Basis von CycloneDX. Das erste Inventar soll bis Ende 2026 vorliegen und danach regelmäßig fortgeschrieben werden.
Mindestens eine verantwortliche Stelle ist zu benennen. Größeren Organisationen empfiehlt die Leitlinie ein Koordinierungsgremium mit Umsetzungsplan, Monitoring und Sensibilisierung. In der Beschaffung sollen Anforderungen an PQC und Kryptoagilität nach TR-02102 standardmäßig berücksichtigt werden. Die vertragliche Pflicht der Anbieter, CBOMs bereitzustellen, nennt die Leitlinie ausdrücklich als Option.
Kryptoagilität heißt dabei: Architekturen, Beschaffung und Risikomanagement sollen es erlauben, Verfahren oder Parameter wie Schlüssellängen schnell und kontrolliert auszutauschen, wenn neue Erkenntnisse oder Bedrohungen das erfordern.
Das BSI unterstützt die Bundesverwaltung bereits bei Inventarisierung und Priorisierung und verweist auf seinen Leitfaden „Kryptografie quantensicher gestalten“.
Folgen für Behörden
Risikomanagement und Nachweis
Wer Hochrisiko-Fachverfahren, Verschlusssachen oder langlebige Kommunikationsverbindungen betreibt, braucht eine dokumentierte Abschätzung des Quantenrisikos. Die Leitlinie empfiehlt, diese in das bestehende Risikomanagement nach ISO 27005 oder BSI-Standard 200-3 einzubinden, und nennt drei Faktoren: Angreifbarkeit der Verfahren, Schadensausmaß und Umstellungsaufwand.
Ohne Inventar und Priorisierung lässt sich ein Migrationsplan gegenüber Aufsicht und Rechnungsprüfung nicht belastbar begründen. Das gilt besonders bei „Store now, decrypt later“: Daten mit langer Schutzfrist können schon heute abgegriffen und später entschlüsselt werden.
Vergabe und Lieferkette
Beschaffungen ohne Anforderungen an PQC und Kryptoagilität erzeugen technische Schulden, die bis 2030 und 2035 teuer werden. Bei Fachverfahren, die über EVB-IT oder Rahmenverträge bezogen werden, sollten CBOM-Pflichten, Migrationsfähigkeit und Supportzeiträume klar geregelt sein. Abhängigkeiten in der Lieferkette, etwa Karten und Lesegeräte, VPN und Zertifikate oder HSM und Anwendungen, müssen gemeinsam umgestellt werden. Einzelmaßnahmen reichen nicht.
Länder und Kommunen
Für Länder und Kommunen haben BSI-Vorgaben oft nur empfehlenden Charakter. Deshalb setzt die Leitlinie auf den IT-Planungsrat als Weg zu verbindlichen Fristen. Wer bis dahin wartet, muss Inventar und Haushaltsplanung 2027 unter Zeitdruck erstellen, mit Folgen für Fachverfahren, Identitätsinfrastruktur und Fernzugänge.
Die Umstellung ist ein Prüfprojekt
Jede Umstellung eines Verfahrens greift in laufende Systeme ein: Zertifikate, Schnittstellen, Clients und Fachverfahren müssen nach dem Wechsel weiter zusammenarbeiten. Hybride Verfahren und spätere Parameterwechsel bedeuten, dass dieselben Prüfungen über Jahre wiederholt werden.
Belegt sein muss deshalb nicht nur das Inventar, sondern auch, welche Anforderung aus TR-02102 für welches System gilt, wann die Umstellung geprüft wurde, mit welchem Ergebnis und welche Abweichungen noch offen sind. Wer das von Beginn an strukturiert festhält, kann den Fortschritt gegenüber Leitung, Revision und Aufsicht jederzeit zeigen.
Was jetzt zu tun ist
- Verantwortung klären. Bis Jahresende eine zuständige Stelle oder ein Gremium für PQC benennen und Auftrag, Ressourcen und Berichtsweg dokumentieren.
- Krypto-Inventar starten. Eingesetzte Verfahren und Schlüssel nach CON.1.A19 erheben, Fachprozesse mit hohem Schadenspotenzial zuerst. CBOM-Angaben der Hersteller nutzen, wo vorhanden.
- Risikoklassen festlegen. Anwendungsfälle den Stufen hoch, mittel und niedrig zuordnen und die Fristen im Risikomanagement verankern, Hochrisiko bis spätestens Ende 2030.
- Beschaffung anpassen. TR-02102, hybride Verfahren und Kryptoagilität in Vergabeunterlagen und EVB-IT-Anlagen aufnehmen, CBOM und Migrationspfade vertraglich einfordern.
- Lieferanten befragen. Bei laufenden Verträgen den PQC-Fahrplan abfragen, vor allem für Perimetersysteme, PKI, Kommunikationsdienste und langlebige Fachverfahren.
- Nachweise führen. Inventarstände, Priorisierung, Beschaffungsentscheidungen und Prüfergebnisse der Umstellung so dokumentieren, dass sie interner Revision, Rechnungshof und Aufsicht standhalten.
Quellen
- BSI: Pressemitteilung zur Leitlinie PQC (12.10.2026)
- Nationale Umsetzung der EU-Roadmap zur Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie, gemeinsame Leitlinie von BMDS, BMI und BSI (PDF)
- Publikation der Bundesregierung zur Post-Quanten-Kryptografie
- BSI: TR-02102 Kryptographische Verfahren
- EU: Coordinated Implementation Roadmap for the Transition to Post-Quantum Cryptography
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